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Paris
11 bld Sébastopol
75001 PARIS +33 1 45 57 97 63 -
Angers
3 bld Foch
49100 ANGERS +33 2 41 24 14 95 -
Rennes
4 Bis rue du Bignon
35000 RENNES +33 2 57 67 09 88
Das Honorar
Vorausschauend und transparent
Das Honorar wird im Auftragsschreiben unter Berücksichtigung der Art und des technischen Charakters des Falls festgelegt.
Wir berechnen keine Honorare ohne vorherige Information oder Zustimmung des Mandanten.


1 Der erste Kontakt
In einem ersten Gespräch, das auf eine Stunde angelegt ist, können Sie einem unserer Anwälte Ihre Situation und Ihre Erwartungen schildern; dieses erste Gespräch ermöglicht es uns, über die Annahme Ihres Falles und unsere Handlungsmöglichkeiten zu entscheiden. Für dieses Gespräch wird eine Pauschale berechnet, die die Vorbereitung des Gesprächs (wir bitten Sie, uns Ihre Unterlagen vorab zu schicken), das Gespräch selbst und die Erstellung des Auftragsschreibens abdeckt.
2 Das Auftragsschreiben
Dieses Vertragsdokument steckt den Kontext Ihres Anliegens ab, legt den Rahmen unserer Beauftragung fest und sieht das Honorar vor. Das Auftragsschreiben enthält alle Informationen, die für unsere Leistungen rechtlich relevant sind.
3 Das Honorar
Es wird eine Pauschale vorgeschlagen, die auf der Grundlage der vorhersehbaren zu erledigenden Due Diligences festgelegt wird. Im Falle notwendiger, aber unvorhergesehener Arbeiten muss jede Überschreitung des Honorars vorab mit Ihnen abgesprochen und vereinbart werden.
In manchen Fällen wird ein zusätzliches Erfolgshonorar erhoben, das vertraglich als Prozentsatz festgelegt wird.
Bei der Aufteilung von Vermögenswerten erhält der Anwalt am Tag der Aufteilung die im Handelsgesetzbuch vorgesehenen Tarifgebühren.